Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich u. a. darum, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie informieren auch planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Die Betreuungsvereine
- unterstützen Sie, wenn Sie selbst vom Gericht zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt worden sind
- tragen dazu bei, dass das Ziel der persönlichen Betreuung erreicht werden kann
- beraten Sie, wenn für Sie oder eine Angehörige oder einen Angehörigen die Betreuung angeordnet werden soll bzw. schon angeordnet wurde
- informieren und beraten zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- unterstützen und beraten Bevollmächtigte
Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten der Hilfsbedürftigen übertragen werden kann. Wenn es nicht möglich ist, eine Einzelperson zur Betreuerin oder zum Betreuer zu bestellen, kann auch dem Betreuungsverein selbst die Betreuung übertragen werden.
Nehmen Sie Kontakt auf zum Betreuungsverein im Hofer Land: Beratung und Information