Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste übernehmen die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung daheim. Sie entlasten die Angehörigen bei der Pflege und sind auch beratend und anleitend tätig.

Ambulante Pflegedienste bieten verschiedene Leistungen an:

  • Medizinische Behandlungspflege: Dazu zählen beispielsweise die Medikamentengabe, Insulingabe, Injektionen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgung. Mittels einer Verordnung durch den Hausarzt können die Kosten für diese Leistungen durch die Krankenkasse übernommen werden.
  • Grundpflege: Dazu zählen beispielsweise Hilfestellungen bei der Körperpflege, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Mobilisierung und Lagerung des Pflegebedürftigen. Diese Leistungen können im Pflegegrad 1 mit dem Entlastungsbetrag oder ab dem Pflegegrad 2 über das Sachleistungsbudget finanziert werden.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen: Dazu zählen beispielsweise das Aufräumen des Wohnraums oder das Einkaufen. Diese Leistungen können sowohl über den Entlastungsbetrag, als auch über das Sachleistungsbudget finanziert werden.
  • Betreuungsleistungen: Dazu zählen beispielsweise gemeinsame Spaziergänge, Gespräche oder andere Beschäftigungen.
  • Beratungsleistungen: Dazu zählen beispielsweise Pflegekurse für pflegende Angehörige, die Beratung zur Einstufung in einen Pflegegrad oder die Unterstützung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.

Außerdem übernehmen die ambulanten Pflegedienste die Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11). Diese Beratungseinsätze müssen für Pflegebedürftige, die ausschließlich von privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörige, Nachbarn) gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährig und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährig durchgeführt werden.

Eine Übersicht mit den ambulanten Pflegediensten im Hofer Land finden Sie hier

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