Beschützende Abteilung
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Stationäre Pflegeeinrichtungen verfügen zum Teil über beschützende Wohnbereiche, siehe Wohnen im Alter. Eine solche Unterbringung dient Menschen, welche gefährdet sind, sich ohne Orientierung aus der Einrichtung wegzubewegen und den Weg nicht mehr zurückfinden. Hierzu ist ein richterlicher Beschluss des Vormundschaftsgerichtes nötig. Den Antrag kann der Bevollmächtigte oder Betreuer stellen.