Betreuungsverfügung
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Die Person kann vorsorglich eine Person festlegen, die dann bei Bedarf von Seiten des Vormundschaftsgerichtes beauftragt wird. Lesen Sie weiter unter Vorsorgevollmacht.