Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Die FQA ist für den Vollzug des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zuständig, welches den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in sonstigen Wohnformen im Sinne des PfleWoqG zum Ziel hat. Die bei der Kreisverwaltungsbehörde bzw. bei der kreisfreien Stadt angesiedelte Fachstelle berät und überwacht diese Institutionen dahingehend, ob die Qualitätsanforderungen an den Betrieb gem. Art 3 Abs. 2 PfleWoqG eingehalten werden.