Grundpflege

Grundpflege übernehmen ambulante Pflegedienste. Zur Grundpflege zählen beispielsweise Hilfestellungen bei der Körperpflege, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Mobilisierung und Lagerung des Pflegebedürftigen. Diese Leistungen können im Pflegegrad 1 mit dem Entlastungsbetrag oder ab dem Pflegegrad 2 über das Sachleistungsbudget finanziert werden.

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