Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder die wegen einer bestehenden vollen Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, wenn ihr Einkommen (z.B. Rente bzw. sonstiges Einkommen) und ihr Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt und umfasst u.a. die Regelbedarfsstufe, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, einen Mehrbedarf bei Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG) oder auch die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Für Hilfsbedürftige, die noch in ihren eigenen vier Wänden wohnen, erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Für Menschen in einer stationären Einrichtung ist die Grundsicherung beim Bezirk Oberfranken, Sozialhilfeverwaltung, Cottenbacher Str. 23, 95445 Bayreuth zu beantragen. Die Grundsicherung wird in der Regel für 6 Monate gewährt.