Hilfe zum Lebensunterhalt
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Wenn kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II als erwerbsfähiger Mensch oder als Angehöriger eines solchen (mit Anspruch auf Sozialgeld) besteht, Einkommen und Vermögen aber dennoch nicht für den Alltag ausreichen, kann bei festgestellter befristeter Erwerbsminderung (Deutsche Rentenversicherung) oder einer vorgezogenen Altersrente die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII unterstützend unter die Arme greifen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde.