Kombinationsleistung

Kombinationsleistung

Wenn Pflege zuhause stattfindet, soll für den Pflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung sichergestellt werden. Mit der sog. Kombinationsleistung kann diese auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden. Das heißt, dass Sie neben der Pflege durch Angehörige zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen können, damit die optimale Versorgung zuhause gewährleistet ist. Bei der Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, richtet sich der maximale Anspruch nach dem anerkannten Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 kann Kombinationsleistung beantragt werden.

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