Kranken- und Pflegeversichert im Alter

Kranken- und Pflegeversichert im Alter

Als Rentner sind Sie weiterhin kranken- und pflegeversichert. Allerdings bleiben Sie auch beitragspflichtig. Ihr Beitrag wird von Ihrer Rente einbehalten. Bei der Krankenversicherung müssen Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (derzeit: 14,6 %), also 7,3 %, tragen. Die zweite Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Mögliche Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse tragen Sie selbst. Den Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen Sie komplett allein (seit 1.1.2019 3,05%). Sollten Sie nach 1939 geboren sein und keine Kinder haben, erhöht sich der Betrag auf 3,3%.

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