Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung von Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung, wenn die gewohnte Betreuung daheim (z.B. wegen Urlaub/Krankheit der Pflegeperson oder wegen Umbau der Wohnung) für kurze Zeit nicht möglich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für bis zu 6 Wochen und 1.612 € pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann mit (noch nicht in Anspruch genommenen) Leistungen der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen und 3.224 € pro Jahr ausgeweitet werden. Eine Liste der Einrichtungen mit eingestreuter Kurzzeitpflege im Hofer Land finden Sie hier: Wohnen im Alter

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