Das Landespflegegeld ist Teil eines umfangreichen Pflegepaketes, dass die Bayerische Staatsregierung im April 2018 beschlossen hat. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Person stärken.
Wer bekommt das Bayerische Landespflegegeld?
- Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die
- mit ihrem Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Bayern gemeldet sind.
Das Landespflegegeld Bayern ist nicht an eine Einkommensgrenze gekoppelt und wird nicht gestaffelt. Es wird unabhängig davon gewährt, ob der Pflegebedürftige zuhause oder im Pflegeheim lebt.
Das Landespflegegeld Bayern wird nicht angerechnet auf
- das Pflegegeld
- die Grundsicherung im Alter
- die Erwerbsminderung
- Arbeitslosengeld II oder Hartz IV
Pflegebedürftige, für die im Rahmen der Sozialhilfe die Heimkosten übernommen werden, sind ebenso anspruchsberechtigt.
Das Antragsformular kann auf der Homepage www.Landespflegegeld.bayern.de abgerufen werden.
Um Landespflegegeld zu beantragen, müssen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post an folgende Adresse schicken:
Bayerisches Landesamt für Pflege
-Landespflegegeld –
Postfach 1365
92203 Amberg
Sie können den Antrag auch online einreichen. Dazu müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis und dem dazugehörigen Kartenlesegerät authentifizieren.
Wichtig sind vor allem zwei Nachweise, die Sie dem Antrag auf Landespflegegeld in Bayern beifügen müssen:
- Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses. Statt eines gültigen Ausweisdokuments kann entweder eine Kopie der aktuellen (einfachen oder erweiterten) Meldebescheinigung oder des Befreiungsbescheids der Kommune vorgelegt werden. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als sechs Monate alt sein.
- Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung eines Pflegegrads. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten von MEDICPROOF reicht nicht aus.
Wenn der Antrag durch einen abweichenden Antragsteller gestellt wird, ist zusätzlich die Vollmacht oder der Betreuerausweis beizulegen.
Hinweise zum Antrag:
- Der Antrag muss unterschrieben sein.
- Verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.
- Haben Sie Fragen zum Landespflegegeld oder sind Sie unsicher, ob Sie antragsberechtigt sind, so haben Sie die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Landesamtes für Pflege www.lfp.bayern.de oder der Internetseite zum Landespflegegeld Bayern www.landespflegegeld.bayern.de zu informieren.