MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)

MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat die Aufgabe, die Begutachtungen hinsichtlich eines Pflegegrades durchzuführen. Stellen Sie also einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, beauftragt diese wiederum den MDK zur Prüfung, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse persönlich oder telefonisch anfordern. Manche Kassen stellen die Anträge auch online zur Verfügung. Der ausgefüllte Antrag ist dann bei der entsprechenden Kranken-/Pflegekasse abzugeben.

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