Pflegeberatung nach SGB XI
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Als Sozialleistungsträger sind die Pflegekassen zur umfassenden Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet. Über das Pflegeversicherungsgesetz gibt es seit 2009 eine zusätzliche und damit erweiterte Beratungspflicht. Für Sie als Versicherter bedeutet dies, Sie haben das Recht eine neutrale, versichertenorientierte sowie umfassende Beratung bei Ihrer Pflegekasse anzufordern. Diese kann auf Ihren Wunsch hin auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere:
- Aufgrund Ihres Hilfebedarfs einen für Sie individuellen Versorgungsplan zu erstellen sowie dessen Durchführung dessen zu überwachen und wenn nötig anzupassen.
- Falls nötig, kann Ihr Pflegeberater auch auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinwirken.
- Auch Ihre Angehörigen werden über Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson informiert.
- Außerdem sollte Ihr Pflegeberater Ihnen sog. Preisvergleichslisten zur Verfügung stellen. Diese basieren auf den Internetdatenbanken und geben Auskunft über z.B. Preiserhöhungen und Qualitätsprüfungen Ihres Dienstleisters. Mit der aktuellen Gesetzesänderung sind Landesverbände der Pflegekassen zur Datenpflege (einmal im Quartal) und der Weiterentwicklung der Datenbank zuständig.