Die Pflegesachleistung können Sie mit der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gleichsetzen. Sie können diese Versorgungsform dann nutzen, wenn Sie auf professionelle Unterstützung angewiesen sind oder Ihre Angehörigen aus unterschiedlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, Sie persönlich zu unterstützen (z.B. bei erwerbstätigen Angehörigen, selbst eingeschränkten Ehepartner, usw.). Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste umfassen im Rahmen der Pflegeversicherung vor allem die Grundpflege, Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Dienste. Darüber hinaus unterstützen ambulante Pflegedienste auch bei der Behandlungspflege.
Je nach Pflegegrad ergibt sich folgende Pflegesachleistung:
Pflegegrad | Leistung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1298 € |
Pflegegrad 4 | 1612 € |
Pflegegrad 5 | 1995 € |
Auch bei der Pflegesachleistung hat man zusätzlich mit jedem Pflegegrad Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,- Euro!