Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2)

Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2)

Am 01. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Mit diesem zweiten Paket fand wohl die größte Veränderung und Umstellung im Rahmen der Pflegeversorgung statt. Mit dem neuen Gesetzestext wurde vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument (=NBA) eingeführt sowie fünf Pflegegrade 1-5 eingeführt. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument wurde die Abhängigkeit von personeller Hilfe in den Mittelpunkt gerückt; die „Stoppuhrpflege“ gibt es nicht mehr. Um dem Ziel einer individuelleren Versorgung durch ein neues Verfahren noch mehr gerecht zu werden, wurde auch die Pflegeberatung ausgebaut und verpflichtend für alle Pflegekassen eingeführt; bei Bedarf auch mit Hausbesuchen.  

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