Schulungsangebote für Pflegepersonen (SGB XI § 45)
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Pflegepersonen haben das Recht auf Schulung und Beratung. Die Pflegekassen müssen hierzu Schulungskurse, individuelle Schulungen vor Ort sowie die Unterstützung bei der Entlassung aus dem Krankenhaus anbieten. Auf Wunsch der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen hat die Schulung in deren Zuhause stattzufinden.
Diese Angebote sind für Pflegepersonen kostenfrei. Sie werden von Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen angeboten.