Pflegepersonen sind grundsätzlich über alle Leistungen der sozialen Sicherung abgesichert. Hierzu zählen die Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie Leistungen zur Arbeitsförderungen. Seit 2017 wird aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen auch insbesondere der Zugang zur Unfallversicherung anders geregelt.
Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Pflegeberater oder das Rundschreiben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger unter https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/andere-gruende/pflegepersonen/index.jsp , die Grüne Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Bereich Familie & Kinder; Angehörige pflegen) sowie die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de