Testament

Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, es erben Ehepartner und eigene Kinder bzw. die nächsten Verwandten. Alternativ können Sie ein Testament aufsetzen. Darin kann der Nachlass auch anders verteilt werden. Allerdings haben Ehepartner, Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder und Enkel das Recht auf einen Pflichtteil. Das Testament kann entweder handschriftlich erstellt oder von einem Notar beurkundet werden. Informationen dazu erhalten Sie bei Notaren und Rechtsanwälten.

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