Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Unabhängig vom Alter beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage, wie es denn im Betreuungsfall oder im Fall einer schweren Erkrankung weitergeht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer anderen Person des Vertrauens die Wahrnehmung persönlicher Angelegenheiten übertragen werden, für den Fall, dies nicht mehr selbst regeln zu können. Für eine umfassende Vorsorge gibt es die Instrumente Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine Broschüre herausgebracht, die Sie im Internet herunterladen und ausdrucken oder im Buchhandel gegen einen Kaufpreis von 5,50 € erwerben können: „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, www.justiz.bayern.de (Service/Broschüren). Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. gibt die Broschüre für Sehbehinderte und Blinde zuzüglich als CD, in Punktschrift, Kurzschrift und Großdruck heraus.

Bay. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
E-Mail bit@bbsb.org

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