Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bauliche Umbaumaßnahmen sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt veränderten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. Wer pflegebedürftig ist und in einen Pflegegrad eingestuft ist, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse mit max. 4.000 € pro Person für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses. Auch wenn Sie ein Haus neu bauen, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse. Wo und wie Sie die Zuschüsse beantragen, können Sie bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraumberater zur individuellen Wohnraumgestaltung klären. Die Wohnberatung zeigt Möglichkeiten auf, wie ein sicheres barrierefreies Wohnen umgesetzt werden kann. Darüber hinaus bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und deren Antragsverfahren.
Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Wohnberatung im Hofer Land erhalten Sie hier: Beratung und Information