Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag sowohl Mietern als auch Eigentümern bezahlt, wenn das Einkommen des gesamten Haushalts die Bemessungsgrenze unterschreitet. Dies gilt auch für Personen, die in Heimen leben. Der Bezug von Wohngeld schließt andere Leistungen wie die Grundsicherung im Alter aus. Das Wohngeld wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

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