Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen
Veröffentlicht am 2. April 2020 in
Wer im Jahr mehr als 2% des gesamten jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen, z.B. für Medikamente ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag von seiner Krankenversicherung zurückzahlen lassen. Auf Wunsch ist sogar eine Befreiung für das komplette nächste Kalenderjahr möglich. Bei einer chronischen Erkrankung (auch innerhalb der Familie) ist eine Reduzierung der Zuzahlungsgrenze auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens möglich. Den Antrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen.